Rechtsprechung
BVerwG, 27.11.1987 - 5 B 54.86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Anspruchsgegner; Flurbereinigungsgericht; Teilnehmergemeinschaft; Zuständigkeit
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Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74
Begriff der Urkunde
Auszug aus BVerwG, 27.11.1987 - 5 B 54.86
Von daher bestehen keine Bedenken gegen die Verwertung der von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Lichtbilder über den Zustand der fraglichen Flächen in den Jahren 1983 und 1984, die zwar hier nicht als Urkunden im Sinne der §§ 415 ff. ZPO angesehen werden können, aber als Augenscheinsobjekte - mittelbar - den richterlichen Augenschein zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ermöglichen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. November 1975 <NJW 1976, 294/295>). - BVerwG, 13.06.1960 - I C 172.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1987 - 5 B 54.86
Soweit die behaupteten Einwirkungen auf das angeführte Flurstück des Klägers auf Maßnahmen der Flurbereinigung beruhen, ist die beklagte Teilnehmergemeinschaft als weitgehende Trägerin des Verfahrens, der es obliegt, die Flurbereinigung in tatsächlicher Hinsicht durchzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1960 <RdL 1960, 274/275>), als Anspruchsgegner anzusehen.
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 13 A 15.1495
Wiederherstellung einer privaten Wasserleitung nach teilweiser Entfernung im …
Für eine derartige durch ein Flurbereinigungsverfahren hervorgerufene Streitigkeit sind der Verwaltungsrechtsweg und die sachliche Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts gegeben (siehe BVerwG, U.v. 27.11.1987 - 5 B 54.86 - Buchholz 424.01 § 140 FlurbG Nr. 4 = RzF 26 zu § 140).Öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-)Beseitigungsansprüche sind grundsätzlich gegen den Rechtsträger geltend zu machen, durch dessen hoheitliche Maßnahmen das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum verletzt wird (BVerwG, U.v. 27.11.1987 a. a. O.).
- BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03
Anforderungen an den Inhalt der Beschwerde einer Divergenzrüge; Geltendmachen von …
Damit setze sich das Flurbereinigungsgericht in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1987 BVerwG 5 B 54.86 (RzF 26 zu § 140 FlurbG = Buchholz 424.01 § 140 FlurbG Nr. 4), wonach Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken derartige Ansprüche gegen die Teilnehmergemeinschaft richten könnten; mit der Schlussfeststellung, die das Flurbereinigungsgericht gebilligt habe, entfalle nämlich der Rechtsträger, gegen den die Kläger mit ihren Ansprüchen vorgehen könnten. - VGH Bayern, 04.07.2022 - 13 AE 22.1023
Vorläufige Untersagung des Wegebaues im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung
Für eine derartige, durch ein Flurbereinigungsverfahren hervorgerufene Streitigkeit sind der Verwaltungsrechtsweg und die sachliche Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts gegeben (siehe BVerwG, U.v. 27.11.1987 - 5 B 54.86 - Buchholz 424.01 § 140 FlurbG Nr. 4 = RzF 26 zu § 140).